Ihre Lebensversicherung

Ihre Police hat mehr als zwei Ausgänge.

Weiterlaufen lassen oder kündigen — die beiden kennt jeder. Es gibt mindestens zwei weitere, und bei einem alten Vertrag bringen sie häufig mehr.

01

Kündigen ist meist der teuerste Weg.

Wer kündigt, bekommt den Rückkaufswert — das ist der Betrag, den der Versicherer nach Abzug seiner Kosten stehen lässt.

Alles andere beginnt erst danach: Eine Police kann verkauft werden, statt beendet zu werden. Ein Vertrag aus den neunziger oder frühen zweitausender Jahren kann unter Umständen widerrufen werden. Und manchmal ist Behalten die beste Antwort.

Welcher Weg bei Ihrem Vertrag trägt, hängt an Zahlen — nicht an einer Meinung.

02

Was Ihr Vertrag von heute an noch leistet.

Was Sie eingezahlt haben, lässt sich nicht mehr ändern. Für die Entscheidung zählt nur, was der heutige Vertragswert bis zum Ablauf noch erwirtschaftet.

Tragen Sie die Zahlen aus Ihrer Standmitteilung ein. Der Rechner stellt Ihren Vertrag einer alternativen Anlage gegenüber.*

Ihr Vertrag

Aus der letzten Standmitteilung des Versicherers.

Leer lassen, wenn es keine gab.
Inklusive Überschüssen, nach Stornoabzug.
Die unverbindliche Hochrechnung aus der Standmitteilung. Wenn Sie sie nicht zur Hand haben, tragen Sie 0 ein — dann wird mit 2,0 % gerechnet.

Die Alternative

Was passiert, wenn Sie kündigen und den Rückkaufswert selbst anlegen.

7,0 %
Eine Annahme für die Modellrechnung, keine Erwartung und keine Zusage.
0,3 %
Rendite bisher
–
Rendite ab heute, wenn nichts passiert
–

Entwicklung bis zum Ablauf

Vertrag weiterlaufen lassen Kündigen und selbst anlegen Summe der Einzahlungen
JahrVertrag behaltenSelbst anlegenDifferenz

Bevor Sie kündigen

  • Ein alter Vertrag mit hohem Garantiezins ist oft mehr wert, als die Hochrechnung zeigt — eine Garantie ist nicht dasselbe wie eine angenommene Marktrendite.
  • Hängen Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz mit drin, fallen sie bei Kündigung weg. Ein neuer Abschluss kostet im heutigen Alter deutlich mehr, bei Vorerkrankungen ist er womöglich gar nicht möglich.
  • Kündigen ist nur einer von vier Wegen. Beitragsfreistellung, Beleihung und der Verkauf am Zweitmarkt — der meist über dem Rückkaufswert liegt — bleiben in dieser Rechnung außen vor.
  • Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung lässt sich mancher Vertrag rückabwickeln. Das bringt regelmäßig mehr als der Rückkaufswert.

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Verkaufen statt kündigen.

Beim Verkauf endet der Vertrag nicht. Er wird an eine Ankaufgesellschaft übertragen und läuft dort weiter.

Das ist der Grund für den Unterschied zur Kündigung: Weil nichts storniert wird, entfällt der Stornoabzug, und Sie warten nicht auf die nächste Hauptfälligkeit.

Wir arbeiten dafür mit einem einzigen Ankäufer zusammen, der Pacta Invest. Das heißt auch: Wir vergleichen keine Angebote mehrerer Ankäufer für Sie.

Pacta Invest

Exklusiver Partner für Ankauf und Rückabwicklung

Ankauf und Rückabwicklung wickeln wir ausschließlich über die Pacta Invest ab. Angekauft werden nach deren Angaben:

  • Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
  • Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
  • Riester-Renten
  • Bausparverträge
  • Pensionsrückdeckungsversicherungen
  • Verpfändete Verträge (Treuhand)

Wir prüfen vorher, was netto bei Ihnen ankommt — und ob der Verkauf überhaupt der richtige Weg ist.

  1. 1

    Unterlagen zusammenstellen

    Wir fordern die Standmitteilung und die Vertragsunterlagen an — mit Ihrer Vollmacht auch direkt beim Versicherer.

  2. 2

    Prüfung und Angebot

    Pacta Invest prüft die Police und nennt einen Kaufpreis. Sie sehen die Zahl, bevor Sie sich entscheiden.

  3. 3

    Ihre Entscheidung

    Sie vergleichen den Kaufpreis mit dem Rückkaufswert und mit dem, was der Vertrag bis zum Ablauf noch bringt.

  4. 4

    Übertragung und Auszahlung

    Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung nach Angaben von Pacta Invest spätestens innerhalb von 18 Werktagen.

04

Widerruf und Rückabwicklung: wenn die Belehrung fehlerhaft war.

Viele Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthielten eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung.

Der Bundesgerichtshof hat dazu mehrfach entschieden: Ist die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Der Widerspruch bleibt dann auch Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Ist er erfolgreich, werden die eingezahlten Beiträge zurückgewährt, zuzüglich Nutzungsersatz. Abgezogen wird der Wert des Risikoschutzes, den Sie in dieser Zeit tatsächlich hatten. Bei fondsgebundenen Verträgen kommt die Wertentwicklung der Fonds hinzu.

Ob Ihr Vertrag dazugehört, entscheidet die konkrete Belehrung in Ihren Unterlagen. Das Abschlussjahr allein genügt nicht.

Was wir dabei tun — und was nicht

  • Wir sichten Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, ob ein Widerspruch überhaupt in Betracht kommt.
  • Die rechtliche Bewertung und die Durchsetzung übernimmt eine Anwältin oder ein Anwalt. Wir leisten keine Rechtsberatung.
  • Auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge lassen sich auf Nachzahlungsansprüche prüfen.
  • Die Abwicklung läuft ausschließlich über unseren Partner Pacta Invest. Für die Vermittlung werden wir von dort vergütet.

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Wann passt es Ihnen?

Wir rechnen die Wege für Ihren Vertrag durch und sagen Ihnen, welcher trägt. Auch wenn die Antwort lautet: behalten.

Das Gespräch dauert etwa dreißig Minuten und kostet nichts.

Vor Ort in StraubingTelefonischOnline per Microsoft Teams

Termine sind Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr möglich.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Für den Einstieg reicht die aktuelle Standmitteilung. Fehlt sie, fordern wir sie mit Ihrer Vollmacht beim Versicherer an.

Termin vereinbaren

Oder anrufen: +49 9421 60088-0 · Mo–Fr 9–17 Uhr